Gewinnausschüttung für letztes Geschäftsjahr trotz Aktienverkauf ?


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Abgeschickt von Michael Gottwald am 14 November, 2011 um 19:13:22

Hallo zusammen,

wie sieht es in folgendem Fall aus :

Eine nicht gehandelte AG macht Ihr Recht auf Rückkauf von vinkulierten Namensaktien geltend. Hat dann der ehemalige Aktionär im Jahr 2011 noch einen Anspruch auf Auszahlung der Dividende und anderer Ausschüttungen für den Zeitraum 2010, über die erst in der Hauptversammlung Mitte 2011 beschlossen wurde ? Die Aktie wurde Anfang 2011 zurückgekauft.

Die Argumentation der AG besagt, dass der Altaktionär auf der Hauptversammlung 2011 kein Stimmrecht mehr hatte (und deshalb auch nicht eingeladen wurde) und er somit auch kein Recht auf Inanspruchnahme der Beschlüsse dieser Hauptversammlung hat. Dies ginge so aus dem Aktiengesetz hervor, eine genaue Norm ist aber nicht genannt.

Ist die Sichtweise der AG korrekt ?

Vielen Dank schon jetzt für Antworten...




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