Abgeschickt von Kai Schadbach am 23 Dezember, 2009 um 11:55:55
Antwort auf: Aktienrückkauf von Walter Maier am 17 Dezember, 2009 um 21:51:50:
: Darf der Vorstand einer nicht börsennotierten AG Aktien mit der Zustimmung des Aufsichtsrates zurückkaufen, oder muß die Hauptversammlung zustimmen.
: Danke für eine Antwort
Hallo Herr Maier,
der Rückkauf stellt für die AG einen sog. Erwerb eigener Aktien dar, der lediglich nach den Voraussetzungen des § 71 AktG möglich ist. Der klassische Rückkauf dürfte (vermute ich, da ich Ihren Fall und notwendige Details nicht kenne) einen Fall des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darstellen, der zwingend einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung (und einiger Vorbereitungen hierzu seitens des Vorstands und des Aufsichtsrates) erfordert.
Ich hoffe, Ihnen auf Ihre abstrakte Frage ohne erforderliche (vertrauliche) Details im ersten Schritt geholfen zu haben.
Viele Grüße
Kai Schadbach