Abgeschickt von Kai Schadbach am 23 Dezember, 2009 um 10:44:18
Antwort auf: Privater Aktienverkauf an Dritten von Toby am 04 September, 2009 um 20:29:54:
: Hallo Zusammen,
: ist es erlaubt, außerhalb der Börse bzw. einer Bank, d.h. von Privat zu Privat, Aktien zu handeln?
: Vielen Dank für Eure Antworten.
Grundsätzlich JA, abgesehen von vielen, möglicherweise greifenden Ausnahmen oder Voraussetzungen (wie etwa nach § 7 Absatz 2 Nr. 6 Außenwirtschaftsgesetz oder nach dem Wertpapierübernahmegesetz), die nach Kenntnis des konkreten Falls im vertraulichen anwaltlichen Beratungsgespräch geklärt werden können.
Ich hoffe das hilft fürs Erste für die kurze Frage ohne Sachverhaltsdarstellung.
Viele Grüße
Kai Schadbach