Abgeschickt von Kai Schadbach am 16 Oktober, 2006 um 15:59:44
Antwort auf: Rückkauf von Aktien durch die AG von H.Zischek am 29 September, 2006 um 20:41:35:
: Darf der Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten AG den Vostand ermächtigen, Aktien des AR-Vorsitzenden, der Mehrheitsgesellschafter ist, zum n-fachen Nominalwert zurückzukaufen? Müssen nicht aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes allen Aktionären ein Rückkaufrecht seitens der AG eingeräumt werden?
: Vielen Dank.....
Hallo Herr Zischek,
das ist eine sehr gute Frage. Allerdings sind für die Beantwortung so viele Aspekte zu berücksichtigen (liegt ein wirksam gefasster und inhaltlich aktienrechtgemäßer Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) vor? Gibt es dabei einen Bezugsrechtsausschluss formuliert? Wie sind die Bewertungsfragen und -korridore in dem Beschluss geregelt? Wie lange ist der Beschluss her; war diese Transaktion vorhersehbar und bereits im Bericht des Vorstands gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zur HV-Einladung beschrieben und gerechtfertigt usw.)
Sie sollten Ihren Fall mit einem auf das Aktienrecht spezialisierten RA klären. In diesem Forum kann ich Ihnen als RA nicht helfen, bereits weil ich nicht weiß, ob sich diese Frage gegen eine AG richtet, die ich berate (conflict-check...).
Ich freue mich aber sehr, dass in diesem Forum so interessante und praxisrelevante Fragen gestellt werden!
Herzliche Grüße
Kai Schadbach