Abgeschickt von H.Zischek am 29 September, 2006 um 20:41:35
Darf der Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten AG den Vostand ermächtigen, Aktien des AR-Vorsitzenden, der Mehrheitsgesellschafter ist, zum n-fachen Nominalwert zurückzukaufen? Müssen nicht aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes allen Aktionären ein Rückkaufrecht seitens der AG eingeräumt werden?
Vielen Dank.....