Abgeschickt von Herr Gassen am 28 Januar, 2006 um 14:32:15
Ist bei einem (fakultativen) GmbH-Aufsichtsrat eine Nichtbesetzung einzelner AR-Posten schädlich, wenn die Satzung bestimmte AR-Mitglieder vorsieht, letztere aber gerade nicht bestellt wurden?
Anmerkung: Die Mindestzahl der AR-Mitglieder soll immer gewahrt sein.