Besetzung des Aufsichtsrats bei einer GmbH


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Abgeschickt von Herr Gassen am 28 Januar, 2006 um 14:32:15

Ist bei einem (fakultativen) GmbH-Aufsichtsrat eine Nichtbesetzung einzelner AR-Posten schädlich, wenn die Satzung bestimmte AR-Mitglieder vorsieht, letztere aber gerade nicht bestellt wurden?

Anmerkung: Die Mindestzahl der AR-Mitglieder soll immer gewahrt sein.



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