Abgeschickt von Kai Schadbach am 20 Juni, 2005 um 14:55:20
Antwort auf: UMAG und Neuwahlen von P.K. am 14 Juni, 2005 um 13:24:22:
: Die Bundesregierung hat am 17. November 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vorgelegt.
: Die Regelungen des UMAG sollten nach dem Regierungsentwurf zum 1. November 2005 in Kraft treten. Ist das ganze Projekt jetzt wegen der geplanten Neuwahlen gekippt oder wird es umgesetzt wie etwa das neue Energiewirtschaftsgesetz, um EG-Richtlinien fristgemäß zu erfüllen? Wer kennt sich aus?
Hallo P.K.,
das UMAG geht seinen Weg im Gesetzgebungsprozess munter weiter. Der Bundestag (BT) hat am 16.06.2005 in Zweiter und Dritter Lesung das UMAG verabschiedet.
Nach dem erweiterteten Berichterstatterbericht im Rechtsausschuss des BT am 01.06.2005 wurden einige Änderungen vorgenommen, die nun auch die Zustimmung der CDU und der FDP fanden. So wurde die Schwelle für die Minderheitenhaftungsklage von 100.000 Euro Börsenwert des Regierungsentwurfs auf 100.000 Euro Nennbetrag festgesetzt. Der Regierungsentwurf wurde im BT auch hinsichtlich der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung geändert. Hier ist der international übliche "record date", also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt.
Dennoch muss das Gesetzesvorhaben noch den Bundesrat passieren. Bereits in dieser Hauptversammlung haben viele Hauptversammlungen durch sog. Vorratsbeschlüsse ihre Satzungsänderungen für den Fall des UMAG-Eintritts geändert (hierzu siehe meine Kurzerläuterung im Forumbeitrag "Aktionärs-Treuepflicht als Satzungspunkt ?" vom 14. März 2005).
Ich persönlich halte nun die Gesetzwerdung des UMAG für wahrscheinlich, wenn nicht übergeordnete "politische Deals" die Gesamtverabschiedung nicht scheitern lassen sollten.
RA Kai Schadbach
Spezialist für Aktienrecht
kanzlei@schadbach.de
www.schadbach.de