Abgeschickt von Yyzerman am 14 Juni, 2005 um 14:29:18:
Antwort auf: Re: Spruchstellenverfahren DEWB von HenningF. am 28 April, 2005 um 18:56:16:
hier ist das Spruchstellenverfahren gemeint, nicht die Entscheidung des BGH, ob die Revision angenommen wird. Im Spruchstellenverfahren wird unabhängig von der Berechtigung des Anspruchs für alle außenstehenden Aktionäre über die Höhe der Entschädigung entschieden.
: Das Verfahren befindet sich derzeit vor dem BGH. Wann hier eine Entscheidung ergehen wird, ist unklar. Angeblich bis heute keine entsprechende Ad-hoc-Meldung von Jenoptik. Insoweit kommen evtl. Schadensersatzansprüche der Aktionäre gemäß § 37b WpHG in Betracht.
: Klick mal hier:
: http://www.cllb.de/verfahren.php?action=detail&verfahrenID=68
:
: : Hallo Forum,
: : Kennt jemand die Entwicklung im Spruchstellenverfahren bzgl. der Deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft ? Muss ich mich dem Verfahren anschließen? Oder gilt ein Ergebnis für alle Aktionäre?
: : Danke für jeden Hinweis!