Re: Hauptversammlung


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Abgeschickt von Kai Schadbach am 30 Oktober, 2004 um 00:19:47

Antwort auf: Hauptversammlung von Josef Schreiner am 28 April, 2004 um 18:48:52:

: Gibt es Fälle der ungeschriebenen Hauptversammlungszuständigkeit ? Wo finde ich etwas hierzu ? Vielen Dank!

Ja, entweder unter erweiterter bzw. analoger Anwendung zu § 179a oder § 119 Abs. 2 AktG oder aus dem Rechtsgedanken, dass sog. Grundlagenentscheidungen vom höchsten Gremium, den der Eigentümer, also mit größtmöglicher Legitimation nur beschlossen werden können. Die bekannteste Entscheidung hierzu ist die sog. Holzmüller-Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1982 (BGHZ 83, 122), die erst vor kurzem im sog. Gelatine-Urteil vom 26.04.2004 konkretisiert wurde. Zwei aktuelle Aufsätze finden Sie hierzu im NJW 2004, 2335 ff. und BB 2004, 1345 ff.

Viele Grüße
RA Kai Schadbach, Frankfurt


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