Abgeschickt von Beatrix am 20 Oktober, 2004 um 10:18:29
Hallo Allerseits,
vielleicht kann mir hier geholfen werden.
Wie läuft der Aktienrückkauf einer AG von ihren Aktionären bei einer nichtbörsennotierten Gesellschaft?
Zum Verständnis: Es geht um eine nicht börsennotierte AG, die Aktien zurückkaufen möchte um Belegschaftsaktien anbieten zu können, gem. § 71 I Nr. 2 AktG. (Insofern kein HV-Beschluss notwendig)
Ist hier der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, so dass man allen Aktionären im Bundesanzeiger die Möglichkeit der Veräußerung anbietet zu einem Preis x bzw. eine best. Anzahl an Aktien?
Und innerhalb welcher Fristen?
Danke im Voraus!!!